Verkehrsregeln Kroatien
Allgemein:
Kroatien verfügt über ein sehr gut ausgebautes Streckennetz mit optimaler Anbindung der Städte. Zu beachten ist, dass während eines gesamten Überholvorgangs der Blinker gesetzt bleiben muss. Bei einem blinkenden Schulbus sollte man unbedingt stehen bleiben, auch wenn keine Kinder aus- oder einsteigen. Ein Verstoß gegen dieses Gebot kann teuer werden. Im Falle eines Unfalls, müssen beide Beteiligten ihre Warndreiecke aufstellen. In Kroatien wird für fast alle Autobahnabschnitte eine Mautgebühr erhoben.
Führerschein:
Ein internationaler Führerschein ist nicht erforderlich.
Promillegrenze:
Überall in Kroatien gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer, also 0.0 Promillegrenze.
Bußgelder:
Alkohol am Steuer: ab 94 – 2.000 Euro
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung: ab 70 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung: ab 40 Euro
Rote Ampel: ab 140 Euro
Überholverbot missachtet: ab 40 Euro
Parkverbot: ab 40 Euro
Sonstiges:
Es gelten ähnliche Verkehrsregeln wie auch sonst überall in Europa. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen liegen in Städten bei 50 km/h, auf Landstraßen bei 90 km/h. Auf Autobahnen darf auch 130 km/h gefahren werden. Es muss auch bei Tage das Abblendlicht eingeschaltet werden und es gilt Warnwestenpflicht in ganz Kroatien.