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Winterreifenpflicht im Ausland

Mietwagen mit Winterreifen

Wer in Deutschland bei Schnee, Eis und Glätte unterwegs ist, muss auf seinem Fahrzeug Winterreifen oder so genannte „Allwetterreifen“ zwingend aufziehen. Zugelassen sind alle Reifen, die das „M+S“-Symbol tragen, das für „Matsch und Schnee“ steht.

Diese Reifen haben ein tieferes Profil, so dass Autofahrer auch bei unwirtlichen Straßenverhältnissen nicht ins Rutschen kommen. Während die meisten Autofahrer über die Regelungen in Deutschland gut informiert sind, stellt sich nicht nur für Wintersportler die Frage, wie es eigentlich mit der Winterreifenpflicht im Ausland aussieht.

Trotz eines (fast) geeinten Europas hat nach wie vor jedes Land seine eigene Gesetzgebung. Und auch in den USA und Kanada gibt es jeweils eigene Vorschriften.

Winterreifenpflicht in den USA und Kanada

Winterreifen in den USA und Kanada

Während in vielen europäischen Ländern die Regelungen für die Winterreifenpflicht grundsätzlich für das ganze Land gelten, liegt die Regelungshoheit in den USA in der Verantwortung der einzelnen Bundesstaaten.

Während beispielsweise in New York Winterreifen durchaus sinnvoll sind, wäre eine entsprechende Regelung für Florida oder Kalifornien nicht wirklich sinnvoll.

Zwingend vorgeschrieben sind Winterreifen in den USA aber auch bei widrigen Wetterbedingungen nicht.

Die meisten Amerikaner fahren daher mit Allwetterreifen. Wer auf speziellen Winterreifen besteht, zum Beispiel bei der Anmietung eines Mietwagens, der sollte darauf achten, dass die Reifen neben dem „M+S“-Symbol auch das so genannte „Schneeflockensymbol“ tragen. Nur Reifen mit diesem Symbol gelten in den USA auch tatsächlich als Winterreifen, da sie einem speziellen Traktionstest unterzogen wurden.

Ähnlich wie in den USA, besteht auch in Kanada keine generelle Winterreifenpflicht. Eine Ausnahme bildet die französischsprachige Provinz Québec, in der bereits seit einigen Jahren eine Winterreifenpflicht auch für Mietwagen gilt. In den übrigen Provinzen sind die meisten Menschen mit Ganzjahresreifen unterwegs. Auch in Kanada müssen als Winterreifen ausgewiesene Reifen das „Schneeflockensymbol“ tragen.

Winterreifenpflicht in Nordeuropa

Winterreifenpflicht in Nordeuropa

In Skandinavien gibt es eine vergleichsweise strenge Winterreifenpflicht. Vorreiter ist hier Finnland. Zwischen dem 1. Dezember und dem 29. Februar sind hier für alle Autos ohne Ausnahme Winterreifen zwingend vorgeschrieben. Die Mindestprofiltiefe muss 3 Millimeter betragen. Dies gilt auch für ausländische Fahrzeuge und Mietwagen.

Ähnliche strenge Regelungen gelten auch für Island. Zwischen dem 1. November und dem 15. April gilt hier eine generelle Winterreifenpflicht. Die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 1,6 Millimeter betragen. Wie in Finnland gilt dies auch für ausländische Fahrzeuge.

In Norwegen und Schweden sind in den Wintermonaten Winterreifen am Auto ebenfalls zwingend vorgeschrieben. Hier gelten Ausnahmen für ausländische Fahrzeuge, nicht jedoch für Mietwagen. Diese müssen ebenfalls mit einer entsprechenden Winterbereifung ausgestattet werden.

In Dänemark sind Winterreifen keine allgemeine Pflicht.

Winterreifenpflicht in Südeuropa

Winterreifenpflicht in Südeuropa

Aufgrund der deutlich milderen Witterungsbedingungen sind Winterreifen in vielen südeuropäischen Ländern, wie beispielsweise in Griechenland oder auf Malta, keine generelle Pflicht. In anderen südeuropäischen Ländern gibt es in einigen Provinzen dagegen eine generelle Winterreifenpflicht.

Darüber hinaus können in bestimmten Gegenden Winterreifen durch entsprechende Verkehrsschilder auch kurzfristig angeordnet werden.

In Italien gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht im Aosta-Tal für die Zeit vom 15. Oktober bis zum 15. April. Auf bestimmten Streckenabschnitten in den Alpen kann die Verwendung von Winterreifen bei entsprechenden Witterungsbedingungen kurzfristig angeordnet werden. Die Regelungen gelten dann auch für ausländische Fahrzeuge.

Ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht besteht in Frankreich. Ähnlich wie in Italien können aber auch in Frankreich Winterreifen durch Verkehrsschilder angeordnet werden, wenn die Wetterlage dies erfordert.

Insbesondere in den Gebirgsregionen des Landes sollten deswegen immer Winterreifen mitgeführt werden. Vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 3,5 Millimetern.

Winterreifenpflicht in Osteuropa

Fahren im Winter

In Osteuropa sind die Regelungen zur Winterreifenpflicht nicht einheitlich.

So schreibt Albanien seinen Autofahrern keine Winterreifen vor, eine entsprechende Ausrüstung wird jedoch empfohlen. In Bulgarien oder Estland sind Winterreifen zwingend vorgeschrieben.

In Bulgarien gilt diese Pflicht ausschließlich bei winterlichen Straßenverhältnissen, in Estland generell zwischen dem 01. Dezember und dem 01. März, bei entsprechender Witterung auch schon zwischen Oktober und April.

In Lettland und Litauen gilt ebenfalls eine allgemeine Winterreifenpflicht. In Polen und Rumänien sind Winterreifen nicht zwingend vorgeschrieben, werden für bestimmte Gebiete aber dringend empfohlen.

Winterreifenpflicht in Westeuropa

Winter

Während in Deutschland bei entsprechender Wetterlage Winterreifen oder Allwetterreifen zwingend vorgeschrieben sind, gibt es in Belgien und Irland keine generelle Winterreifenpflicht. Gleiches gilt für Großbritannien.

Auch in den Niederlanden und in der Schweiz gibt es keinen Winterreifenzwang. Allerdings werden hier entsprechende Bereifungen bei winterlichen Witterungsverhältnissen empfohlen.

Behindert ein Verkehrsteilnehmer andere durch eine falsche Bereifung, wird eine Geldbuße verhängt. Verursacht ein Autofahrer mit Sommerbereifung sogar einen Unfall, muss er für den Schaden mit haften.

In Österreich müssen alle Pkws und Busse – auch solche, die im Ausland zugelassen sind – zwischen dem 1. November und dem 15. April bei winterlichen Bedingungen Winterreifen aufziehen. Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gilt eine generelle Winterreifenpflicht.

Lkw müssen auf mindestens einer Antriebsachse mit Winterreifen ausgestattet sein. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 35 Euro, bei einer Gefährdungslage sogar mit bis zu 5.000 Euro geahndet.

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