Mietwagen: Sorglos unterwegs mit richtigem Versicherungsschutz
Viele Mietwagenkunden sind unsicher, welcher Versicherungsschutz nötig ist, um das Fahrzeug im Falle eines Schadens optimal abzusichern. Und tatsächlich können gerade im Bereich Versicherungen hohe Zusatzkosten entstehen.
Trotzdem kann an dieser Stelle keine allgemein gültige Empfehlung für die richtige Versicherung gegeben werden. Diese Entscheidung richtet sich ganz nach Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis.
Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, haben wir hier die wichtigsten Versicherungsarten zusammengefasst.
Vollkasko: Auf Selbstbeteiligung achten
Die Vollkasko-Versicherung haftet bei Schäden, die der Fahrer an seinem Wagen selbst verursacht hat. Obwohl der Name Vollkasko wie ein Rundum-Sorglos-Paket klingt, ist der Fahrer auch nach Abschluss dieser Versicherung nicht alle Sorgen los.
Es gibt nämlich auch Vollkasko-Versicherungen mit einer sogenannten Selbstbeteiligung. Hat die Selbstbeteiligung etwa eine Höhe von 750 Euro, so zahlt der Fahrer alle Schäden bis zu einer Höhe von 750 Euro aus eigener Tasche. Fällt die Werkstattrechnung höher aus, muss sich der Fahrer mit 750 Euro an den Kosten beteiligen.
Mietwagen ohne Selbstbeteiligung
Oft besteht die Möglichkeit, gegen eine geringe Zusatzgebühr – oder bei Buchung eines entsprechenden Angebotes – die Selbstbeteiligung auf null Euro zu senken.
Doch auch hier ist Vorsicht angebracht. Gerade bei der Anmietung im Ausland gibt es häufig zwei Modelle. Bei der unkomplizierten Variante wird ein entstandener Schaden sofort von der Versicherung übernommen.
Es gibt aber auch Modelle, bei denen Sie zunächst die Kosten für den Schaden übernehmen und dann auf Rückerstattung durch Ihren Veranstalter warten müssen. Und das kann manchmal eine ganze Weile dauern.
Dennoch gilt: Ohne Selbstbeteiligung bzw. mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall fahren Sie deutlich entspannter!
Wann haftet die Vollkasko nicht
Die Vollkasko haftet nicht, wenn dem Versicherungsnehmer nachgewiesen werden kann, dass er grob fahrlässig gehandelt hat oder gegen die Mietbedingumngen verstoßen wurde. Wenn Sie also beispielsweise mit Ihrem Mietwagen stark alkoholisiert einen Unfall verursachen, wird keine Versicherung der Welt den Schaden übernehmen.
Und auch einen Schaden, den Sie verursachen, weil Sie mit einer normalen Limousine durch Gelände gefahren sind, können Sie bei keiner Versicherung geltend machen.
Reifen- und Glasschutzversicherung
Ein Schutz vor geplatzten Reifen oder Glasschäden, etwa durch Steinschlag, ist normalerweise bei einer Vollkasko nicht enthalten. Wenn Sie in Länder fahren, in denen Ihnen das Risiko eines Reifen- oder Glasschadens besonders hoch erscheint, sollten Sie überlegen, eine Reifen und Glasschutzversicherung abzuschließen.
Ausschlüsse
Neben Reifen- und Glas gibt es noch weitere Teile des Autos, wie etwa der Unterboden, die von der Kasko im Schadensfall nicht bezahlt werden. Im Kleingedruckten ihres Vertrags finden Sie alle Ausnahmen.
Mit Kreditkarte versichert?
Einige Kreditkartenunternehmen bieten die Möglichkeit, dass der Wagen bereits mit Vollkasko versichert ist, wenn Sie ihn mit Ihrer Kreditkarte bezahlen. In einem solchen Fall benötigen Sie natürlich keine zusätzliche Versicherung beim Autovermieter.
Haftpflicht: Die wichtigste Versicherung
Fast noch wichtiger als die Vollkasko ist die KFZ-Haftpflichtversicherung. Denn sie haftet für die Schäden des Unfallgegners. Und darin sind nicht nur die Sachschäden, sondern auch Behandlungskosten oder Schadensersatz eines Unfallgegners enthalten.
Und hier kann es ganz schnell richtig teuer werden. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, wie hoch die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung ist. Gerade im Ausland richten sich die Mietwagenverleiher nämlich häufig nach den gesetzlichen Vorgaben und die reichen oft nicht aus, um einen gravierenden Schaden zu decken.
Während zum Beispiel in Deutschland eine Haftpflichtsumme von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden vorgeschrieben ist, muss eine solche Versicherung in der Türkei nur 421.000 Euro für Personen- und 17.000 Euro für Sachschäden aufbringen.
Mallorca-Police als Ausweg
Für das europäische Ausland kann es sinnvoll sein, eine sogenannte Mallorca-Police abzuschließen. Sie deckt Personenschäden mit 2,5 Millionen Euro pro Person und Sachschäden mit 500.000 Euro pro Sachschaden ab. Soll die Reise außerhalb Europas stattfinden, empfiehlt es sich, bei einer renommierten Versicherung eine sogenannte Traveller-Police abzuschließen.
Diebstahlversicherung
In einigen Ländern mit hoher Kriminalitätsrate kann es sinnvoll sein, eine Diebstahlversicherung abzuschließen. Sie haftet, wenn der abgestellte Wagen etwa nach einer geruhsamen Nacht nicht mehr auf dem Hotelparkplatz steht.
Aber Vorsicht: Wenn Sie nicht mehr im Besitz des Fahrzeugschlüssels sind, weil Sie den verlegt haben, kommt die Versicherung nicht auf. Und auch wenn private Gegenstände aus dem Fahrzeug entwendet werden, haftet die Diebstahlversicherung nicht.
Insassenunfallversicherung: Nicht unbedingt nötig
Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abgeschlossen haben, ist eine Insassenunfallversicherung unnötig, da die Verletzung der Fahrzeugpassagiere bereits von der Haftpflicht übernommen wird.
Versicherungsschutz rechtzeitig klären
Viele Verleiher versuchen, den Kunden bei Abholung des Fahrzeugs zusätzliche teure Versicherungen aufzuschwatzen. Häufig wird hier ein Versicherungsschutz empfohlen, den die bereits abgeschlossenen Versicherungen schon abdecken.
Informieren Sie sich schon vor der Reise über den für sie relevanten Versicherungsschutz und schließen Sie die nötigen Versicherungen schon bei der Mietwagenbuchung ab.
Checkliste Versicherung
Vollkasko: Kommt für Schäden bei Mietwagen auf. Vorsicht bei Selbstbeteiligung
Haftpflicht: Bei Personen- und Sachschäden des Unfallgegners. Auf Deckungssumme achten
Mallorca Police: Zusatzversicherung bei Fahrten ins europäische Ausland. Bei anderen Reisen Zusatzoptionen checken.
Diebstahlversicherung: Bei Verlust des Fahrzeugs
Insassenunfallversicherung: Wird meist von Haftpflicht abgedeckt
Versicherungen immer vor der Reise buchen