Verkehrsregeln Polen
Allgemein:
Das Straßennetz in Polen wird zwar ständig ausgebaut, aber es fehlen immer noch zahlreiche Autobahnverbindungen. Die vorhandenen Autobahnen sind meistens mautpflichtig. Zwischen den Städten gibt es häufig dreispurige Verbindungsstraßen, die ein Überholen oft schwierig machen. Es muss auch bei Tage mit Abblendlicht gefahren werden und beim Parken auf unbeleuchteten Straßen muss das Standlicht eingeschaltet bleiben. In den Städten ist das Hupen verboten. Ein gelb blinkendes Licht an Ampeln bedeutet äußerste Vorsicht.
Führerschein:
Ein internationaler Führerschein ist für EU-Bürger nicht erforderlich.
Promillegrenze:
Es gilt überall in Polen die 0.2 Promillegrenze.
Bußgelder:
Alkohol am Steuer: ab 145 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung: ab 10 Euro
Rote Ampel: ab 50 Euro
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung: ab 50 Euro
Überholverbot missachtet: ab 50 Euro
Parkverbot: ab 20 Euro
Bußgelder müssen sofort bezahlt werden.
Sonstiges:
Es gelten ähnliche Verkehrsregeln wie überall in Europa. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen liegen in Städten bei 50 km/h, beziehungsweise 20 km/h in Wohngebieten. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 140 km/h gefahren werden. Telefonieren ist nur mit geeigneter Freisprecheinrichtung erlaubt. In Polen muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden, ansonsten droht ein Bußgeld von 6 bis 53 Euro. Bei Unfällen sollte man grundsätzlich die Polizei verständigen. Das Benutzen von Mobiltelefonen ist dem Fahrer untersagt.