Verkehrsregeln Finnland
Allgemein:
Finnland verfügt über ein sehr gut ausgebautes Landestreckennetz mit fast 79.000 Kilometern. 65 Prozent sind davon befestigt. Autobahnen gibt es lediglich 700 Kilometer, davon hauptsächlich im Bereich von Helsinki nach Tampere und Lathi.
Führerschein:
Ein internationaler Führerschein ist nicht erforderlich. Laut Brüsseler Urteil gilt sogar der alte, rosa farbene.
Promillegrenze:
Überall in Finnland gilt die 0.5 Promillegrenze.
Bußgelder:
Bußgelder richten sich in Finnland in den meisten Fällen nach dem Jahreseinkommen des Deliquenten. Davon werden Tagessätze (TS) gebildet, aus denen sich dann der Betrag ermittelt.
Rote Ampel: ab acht TS
Überholen trotz Verbot: ab fünf TS
Parken trotz Verbot: 10 – 40 Euro
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung: bis 80 Euro
Alkohol am Steuer: ab 15 TS
Sonstiges:
Ansonsten gelten ähnliche Verkehrsregeln wie überall in Europa. Innerhalb von geschlossenen Ortschaften darf 50 km/h, außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h gefahren werden und auf so genannten Auto- oder Staatsstraßen 100 km/h. Auf Autobahnen liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 120 km/h. In Finnland ist das Mitführen von Warnwesten, die im Unfallfall getragen werden müssen, zwingend vorgeschrieben. Es besteht Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis Ende Februar. Auch in Finnland gilt tagsüber Lichtpflicht, ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro.